Immobilienkauf in Spanien: Bodenzuwachssteuer beachten
Für viele erscheint es wie ein Traum, eine Immobilie im sonnigen Süden zu erwerben. Wenn aber die finanziellen Grundlagen geschaffen wurden, gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Das spanische Immobilienrecht unterscheidet sich nämlich in einigen wesentlichen Faktoren vom deutschen. Kompetente Unterstützung ist die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Kaufabschluss ohne spätere Komplikationen. Notar und Rechtsanwalt sind erforderlich. Wer einen Immobilienkauf tatsächlich allein tätigen will, sollte sich entsprechendes Wissen unbedingt im Vorfeld aneignen.
In Spanien können Immobilienkäufe durchaus „per Handschlag“ rechtsgültig werden. Ein einfacher Privatvertrag reicht auf jeden Fall schon aus, um das Ganze rechtskräftig zu machen. Gleichzeitig wird mit dem Verkauf des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet, die gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer fällig. Eigentlich lastet diese auf dem Verkäufer. Doch meist wird sie im Kaufvertrag auf den Käufer umgelegt. Für den Käufer kann es sich durchaus lohnen, den genauen Betrag im Vorfeld bei der jeweiligen Gemeinde korrekt zu erkunden.
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